AUS DER SCHWEIZER TAGESPRESSE -
"Abschaffung Velovignette –
Zusätzlicher Schutz in der Privathaftpflichtversicherung."

Das Parlament hat im Herbst 2010 beschlossen, die Velovignette abzuschaffen. Seit 1.1.2012 sind Sie als Velofahrer mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung von Zurich geschützt.
Die Zurich integriert diesen zusätzlichen Schutz automatisch ohne Prämienerhöhung in Ihre bestehende Police.
Bis zu diesem Zeitpunkt war es aber notwendig, sich mit der Velovignette 2011 im Strassenverkehr zu bewegen. Denn die Privathaftpflichtversicherung deckt ihre Haftpflicht als Velofahrer (für Personen- und Sachschäden an Dritten) seit Januar 2012.
Wenn ihre Kinder volljährig und bereits erwerbstätig sind, benötigen diese eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Dies gilt auch, wenn ihre Kinder im gleichen Haushalt leben. Daher empfehlen wir Ihnen die aktuelle Versicherungssituation überprüfen zu lassen."